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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von Michael Schweinsteiger (werk-s), im Nachfolgenden werk-s genannt,  erfolgen aufgrund folgender Bedingungen.
Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Rücksendung einer ihm geschickten Email, die alle relevanten Einzelheiten zum Auftrag inkl. Preis enthält (Angebot), zu. In der Antwortmail ist sinngemäß eine Auftragserteilung zu erkennen. Es ist nicht notwendig, dass wir dem Auftrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Internet unter www.werk-s.de einzusehen und werden bei der Angebotsemail mit gesandt. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Eingangs der Rückmail bzw. ab Erteilung des Auftrags. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Aufträge, die Michael Schweinsteiger oder W-TV betreffen, werden auch unter werk-s abgewickelt und sind diesen AGBs unterlegen.
Eventuell anfallende Beiträge an die Künstlersozialkasse sind vom Auftraggeber selbständig abzuführen. Die gilt nur für Gewerbliche Kunden.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, wenn sie von werk-s ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Fotografische und Video – Aufträge im Sinne dieser AGB sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werken, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die entsprechend dem Auftrag in Rechnung gestellt werden können.

Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung werden gelieferte Aufnahmen dem Kunden lediglich zum vereinbarten Zweck und unter Erstattung sämtlicher Bearbeitungskosten zur Verfügung gestellt. Insbesondere die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten über die Material- und Laborkosten hinaus (z. B. Studiomieten, Modellhonorare, Requisiten, Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen, etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§ 2 Honorar und Fahrtkosten
Jegliche Verwendung des übersandten Bild- bzw. Videomaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen.

Vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung durch werk-s.

Wenn nicht anders vertraglich vereinbart, sind die Honorare und Entgelte zuzüglich die üblichen Versandkosten für die Bild-, Video- und sonstigen Produkten, die werk-s dem Kunden liefert zu verstehen.

Wenn die Tätigkeit von werk-s im Auftrag des Kunden außerhalb seiner Geschäftsadresse stattfindet, so sind die Fahrtskosten, soweit nicht anders im Auftrag vereinbart oder die im Auftrag vereinbarte Inklusive-Kilometer übersteigen, mit 0,30 € pro insgesamt gefahrenen Kilometer bzw. Mehrkilometer zuzüglich ab zu rechnen.

Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich exkl. der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, dass sich aus dem Angebot etwas anderes ergibt. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Hochzeitsaufnahmen sind grundsätzlich 50 % per Vorkasse zu begleichen. Bankgebühren sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist werk-s berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 1,25% per Monat auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten. Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden möglich.

§ 3 Gewährleistung
Ist das Produkt schadhaft, verpflichtet sich werk-s zu Ersatz oder Verbesserungen. Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.
§ 4 Reklamation
Berechtigten Beanstandungen, die den Inhalt der Bild- und Videomaterial betreffen, werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls gilt das Bild- bzw. Videomaterial als ordnungsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Die digitalen Daten werden dann nach 7 Tagen aus Speicherplatzgründen endgültig gelöscht. Werk-s haftet nicht für Falsch-, Anders- oder nicht termingerechte Lieferung.

§ 5 Rechteübertragung
Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum von werk-s. Werk-s behält sich vor alle Materialien zu Präsentationszwecken bzw. mindestens 50 % des entstanden Produkts auf W-TV zu verwenden, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

Das Bild- bzw. Videomaterial ist für den Kunden grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben, es sei denn, dass sich aus der Freigabeerklärung und/oder dem Lieferschein etwas anderes ergibt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen.

Nur mit schriftlichem Einverständnis möglich sind Bearbeitungen, Umarbeitungen, Nachbildungen oder Duplizieren der überlassenen Aufnahmen sowie deren Digitalisierung über den im Angebot angegebenen Zweck hinaus. Dies gilt auch bei Veränderungen bei der Wiedergabe des Bild- bzw. Videomaterials, z. B. Veränderung und/oder Hinzufügen etwaiger Texte, Bildunterschriften etc., die u. a. zur Herabwürdigung abgebildeter Personen bzw.- soweit möglich – zur Herabwürdigung von Firmen führen können.

§ 6 Urhebervermerk/Belegexemplar
Der Kunde ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit einem entsprechenden Urhebervermerk zu versehen. Werk-s hat das Recht, im Einzelfall dessen Unterlassung zu verlangen. Wird diese Verpflichtung verletzt, erhält werk-s einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. von ihr zu beanspruchende Grundhonorar.

Von jeder Veröffentlichung sind unaufgefordert zwei vollständige Belegexemplare zuzusenden.

§ 7 Haftungsbeschränkungen
Werk-s produziert die Videoproduktionen auf handelsüblichen DVD-R’s aus. Die Prüfung der Kompatibilität zum Wiedergabegerät des Kunden geht zu dessen Risiko. Werk-s haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich dargestellt wurden. Werk-s haftet nicht für entstandene Bandschäden durch verunreinigte Videoköpfe oder für beschädigte Videoköpfe und Laufwerke. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber werk-s zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Werk-s haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung und digitalen Speichermedien. Schadensersatz durch technische Probleme (zB. bei Dreharbeiten, Fotoshootings usw.) leistet werk-s nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Bei Stornierung eines rechtsgültigen Auftrags durch den Auftraggeber länger als vor einer Woche vor dem Foto- bzw. Videotermin, behalte ich mir das Recht der Berechnung eines Verdienstausfalls in Höhe von 40% des Gesamtauftragsvolumens vor. Danach werden 60% des Gesamtauftragsvolumens als Verdienstausfall berechnet.
Bei Nichteinhaltung eines von werk-s bestätigten Auftrags im Falle einer Erkrankung von Michael Schweinsteiger, Unfall, Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt ect., entstehen dem Mieter/Auftraggeber keinerlei Kosten. Anzahlungen, welche nachweislich gezahlt worden sind, werden selbstverständlich umgehend an den Auftraggeber zurückerstattet. Regressansprüche durch einen evtl. Verdienstausfall, entgangene Gewinne oder Sonstiges bestehen durch ausdrückliche Annahme dieser Geschäftsbedingungen nicht.

Bei unberechtigter Herstellung von Duplikaten etc., Nutzung des Bild- bzw. Videomaterials des Kunden ohne vorherige Freigabe und bei unberechtigter Weitergabe des Bild- bzw. Videomaterials an Dritte, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro pro ungenehmigte Verwertung zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hierdurch unberührt.

Durch Zahlung des pauschalen Schadensersatzes erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht und kein Eigentum an diesem Bild- bzw. Videomaterial.

Ein Haftung für den Versand wird ausgeschlossen.

§ 8 Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion werk-s mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen.

§ 9 Auftragsbestätigung
Die Angebote von werk-s sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag, wie oben  unter §1 beschrieben, bestätigen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die produzierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von werk-s.

§ 11 Lieferzeiten
Lieferzeiten nach Vereinbarung.

§ 12 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluß, so behaltet sich werk-s das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

§ 13 Dienstleistungsauftrag
Sofern Sie werk-s für die Dokumentation (Video und/oder Foto) Ihrer Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen Dokumentes bzw. fotografischen Reportage, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen/fotografieren das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein filmisches Dokument bzw. Fotoreportage erstellt wird, sowie alle Dreh- und Fotogenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt/fotografiert werden könnten.

§ 14 Urheberrecht, Rechte Dritter
Der Auftraggeber stellt sicher, dass werk-s die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch werk-s.
Soweit werk-s entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benoetigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie werk-s ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der DVDs ausschliesslich verantwortlich. Soweit werk-s wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber werk-s von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist werk-s nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Werk-s haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind.
Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an werk-s gestellten Forderungen bezüglich Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, Rechteeinholung und deren Verwendung.

§ 15 Datenschutz
Wenn Sie mit werk-s in Kontakt treten, verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt, es sei denn wir sind aufgrund bestehender Gesetze dazu verpflichtet. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 16 Recht, Gerichtsstand
Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Aichach.

§ 17 Salvatorische Klausel
Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

Stand: 15.01.2011